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Taufe

Taufe

Spendung des Sakramentes der Taufe in der Pastoralen Einheit Euskirchen.

Wir bieten sonntags um 14.00 Uhr in jedem unserer 3 Seelsorgebereiche je einen Tauftermin an. Dabei legt die erste Anmeldung zur Taufe den Kirchort fest. Zurzeit werden wieder mehrere Kinder in einem Tauftermin getauft. In einem Tauftermin können bis zu 3 Kinder getauft werden.

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in dem für den Kirchort zuständigen Pastoralbüro:

Für die Kirchen im Bereich der Stadtpfarrei St. Martin:

Pastoralbüro St. Martin

Kirchstraße 15
53879 Euskirchen

Öffnungszeiten:
Montag bis freitags: 9:00 - 12:00 Uhr und
Montag/Dienstag/Donnerstag: 14.30 - 17:00 Uhr
(am 1. Donnerstag im Monat morgens geschlossen)

Für die Kirchen im Bereich Bleibach/Hardt:

Pastoralbüro Bleibach/Hardt

An der Klostermühle 4
53881 Euskirchen-Stotzheim

Öffnungszeiten:
Montag bis freitags: 9:30 - 12:00 Uhr und
Montag/Dienstag/Donnerstag 14.30 - 17:00 Uhr

(am 1. Donnerstag im Monat morgens geschlossen)

Für die Kirchen im Bereich Erftmühlenbach:

Pastoralbüro Erftmühlenbach

Zur Tomberger Mühle 10
53881 Euskirchen-Kuchenheim

Öffnungszeiten:
Montag bis freitags: 9:00 - 12:00 Uhr und
Montag/Dienstag/Donnerstag: 14.30 - 17:00 Uhr
(am 1. Donnerstag im Monat morgens geschlossen)

Zur Taufanmeldung wird die Geburtsurkunde und das Familienstammbuch (soweit vorhanden) sowie die Geburtsbescheinigung für kirchliche Zwecke benötigt.

Paten sollen lt. Kirchenrecht mindestens 16 Jahre alt, Mitglied in der kath. Kirche und gefirmt sein. 

Für die Paten wird ein Patenschein vorgelegt. Dieses Dokument erhält der Pate/die Patin bei dem Pfarramt, in dessen Gebiet der Pate wohnt. Falls der Pate nicht in der Wohnortpfarrei gefirmt wurde und nicht mehr weiß, wann er gefirmt wurde, kann er in seiner Taufpfarrei, d.h. dort wo er selbst getauft wurde, einen Auszug aus dem Taufbuch verlangen. Im Taufbuch werden bei katholischen Christen alle Sakramentenspendungen von der Taufe über die Firmung und die kirchliche Eheschließung vermerkt.

Das Patenamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aus diesem Grund sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, wen Sie als Paten für ihr Kind auswählen. Die Eintragung der/des Paten in der Taufurkunde oder dem Taufbuch kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Nichtkatholische Christen können als Taufzeugen zugelassen werden. Wer keiner christlichen Kirche angehört, wie etwa Ungetaufte oder aus der katholischen Kirche Ausgetretene, kann weder als Pate noch als Taufzeuge zugelassen werden.