Da die kirchliche Trauung auch eine rechtliche Handlung ist, dient das Traugespräch nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen von Seelsorger und Brautpaar. Der Seelsorger – ein Priester oder ein Diakon – spricht zudem auch bestimmte Inhalte an, wie etwa das Eheverständnis der katholischen Kirche. Außerdem wird zusammen das so genannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt; hierzu gehören unter anderem die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung und Ihr Einverständnis mit dem kirchlichen Eheverständnis.
Nachdem dies alles miteinander besprochen wurde, geht es um die inhaltliche Gestaltung des Traugottesdienstes: Wird das Sakrament innerhalb einer Heiligen Messe oder eines feierlichen Wortgottesdienstes gespendet? Welche biblischen Lesungen werden gewählt? Wer schreibt die Fürbitten? Welche Lieder und/oder Musikstücke werden gespielt? Wer kümmert sich um Blumenschmuck? Alle Ihre Fragen werden berücksichtigt.