Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.
Voraussetzung für den Empfang der Firmung ist die persönliche Reife, weil Firmung als Stärkung durch den Heiligen Geist das persönliche "Ja" des Jugendlichen zu seiner Taufe ist. Durch die Firmung wird er volles Mitglied in der katholischen Kirche.
Das Alter von 16 Jahren ist ein guter Zeitpunkt, um diese Entscheidung im Glauben zu fällen. Die Jugendlichen stehen in vielerlei Hinsicht vor der Frage, wie sie ihr Leben gestalten möchten und sollen. Die Firmvorbereitung kann dabei eine wichtige Hilfe sein, ihr Leben nach dem Glauben auszurichten.