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Katholische Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen

Kirchenvorstandswahl 2026

Am vergangenen Wochenende, dem 21. und 22. März 2026, fand in unserer seit dem 1. Januar 2026 fusionierten Katholischen Kirchengemeinde St. Martin erstmals die Wahl des Kirchenvorstandes statt. Damit wurde ein wichtiger Schritt in der weiteren Zusammenführung und Gestaltung unserer neuen, gemeinsamen Gemeinde vollzogen.

Der Kirchenvorstand übernimmt eine zentrale Verantwortung für das Leben unserer Kirchengemeinde. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Vermögensverwaltung sowie die Bauunterhaltung der kirchlichen Gebäude. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand Anstellungsträger für das Personal und trägt somit wesentlich zur Organisation und Sicherung der vielfältigen kirchlichen Angebote bei. Als wichtiges Gremium wirkt er maßgeblich an der Entwicklung und Zukunftsgestaltung unserer Gemeinde mit.

Im Rahmen der Wahl wurden insgesamt 14 Mitglieder gewählt, die in den kommenden 4 Jahren Verantwortung für diese Aufgaben übernehmen werden. Mit ihrem Engagement leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für eine gut aufgestellte Kirchengemeinde St. Martin.

Unser herzlicher Dank gilt allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit sowie allen Wählerinnen und Wählern, die durch ihre Teilnahme ein starkes Zeichen für Mitverantwortung und Gemeinschaft gesetzt haben. Gemeinsam blicken wir zuversichtlich auf die kommenden Jahre der Zusammenarbeit und Weiterentwicklung unserer Kirchengemeinde.

Bekanntmachung des Ergebnisses der Kirchenvorstandswahl

Bekanntmachung des Ergebnisses der Kirchenvorstandswahl

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand unterstützt den Pfarrer und das Pastoralteam bei der Gemeindearbeit.

Der Kirchenvorstand (KV) ist die rechtliche Vertretung der einzelnen Pfarrei. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Aufgabe ist die Verwaltung des Kirchenvermögens und die Instandhaltung der Gebäude in der Pfarrei. Die Kirchengemeindeverbandsvertretung (KGV) ist die rechtliche Vertretung des Seelsorgebereiches. Ihm obliegen die Finanz- und Personalverwaltung des SB. Ihm gehören an: der Pfarrer, alle Pfarrvikare sowie je zwei Vertreter aus den Kirchenvorständen jeder Pfarrei.